Bunte Blätter fallen, graue Nebel wallen, kühler weht der Wind…So stimmt ein altes Volkslied auf die dritte Jahreszeit ein. Jetzt ist die Zeit, in der Eltern mit ihre Kindern bunte Blätter sammeln, Laubhaufen zum Reinspringen anlegen und Kastanienmännchen basteln. Ein schöne Zeit.
Doch Schönheit, vor allem aber Ordnung und Sicherheit sind nicht ohne unser aller Mühen zu haben. Darauf wies der für Ordnungsangelegenheiten zuständige Bezirksstadtrat Michael Grunst (LINKE) in einer Presseerklärung pünktlich zum kalendarischen Herbstbeginn im September hin.
In dieser wünscht der Politiker den Bürgerinnen und Bürgern nicht etwa einen goldenen Herbst und eine erkältungsfreie Zeit. Nein, er macht sie mit dem so wichtigen und leider völlig verkannten Paragraphen 4 Absatz 1 Satz 2 des Straßenreinigungsgesetzes bekannt. Darin ist geregelt, dass die „ordnungsgemäße Reinigung, der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen, den Anliegerinnen und Anliegern jeweils vor ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte obliegt“. Und er führt hierzu näher aus: „Zu einer ordnungsgemäßen Reinigung gehört auch die Beseitigung des Laubs von den Straßenbäumen.“ Wer diese Aufgabe im Zuständigkeitsbereich der BSR oder des Umwelt- und Naturschutzamtes wähnen sollte, liegt falsch.
Doch Zusammenrechen allein reicht nicht aus. Im Gegenteil, Widrigkeiten dräuen dem, der nicht auch wegräumt, was er weggerecht hat. Wir lernen: „Die Lagerung von Laub und Schnittgut auf öffentlichem Straßenland stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 StrReinG dar und kann mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden. Es ist auch nicht statthaft, Laub, welches auf Grundstücken - auch von Straßenbäumen - anfällt, auf öffentliches Straßenland zu fegen, dort zu lagern und somit zu entsorgen.“
Ja ja, das Obliegen und das Ahnden. Sie vermitteln dem Bürger eine Ahnung von der Schönheit der deutschen Sprache, wie sie sich so speziell und sicherheitsbedürftig nur im Amtsdeutsch zeigt. Aber Spott ist nicht angebracht. Staunen dafür schon. Denn Michael Grunst fordert nicht nur bürgerschaftliches Engagement in Sachen Laub, er verweist auch auf die Folgen für Natur und Umwelt, sollten die Laubentfernungsarbeiten nicht fachmännisch ausgeführt werden:„An den Stämmen der Straßenbäume abgelagertes organisches Material schadet den Bäumen auf längere Sicht, da die in diesem ‚Komposthaufen‘ stattfindenden Fäulnisprozesse deren Rinde angreifen. Auch der vermeintlich gut gemeinte Unkrautschutz der Baumscheiben mit einer Mulchschicht oder Rasenschnitt schadet den Bäumen.“
Wieder etwas gelernt!
Falls Sie sich jetzt fragen: „Wohin denn nun mit dem faulfreudigen Laub?“ Ihr Bezirksstadtrat weiß es: „Sollte eine Kompostierung des Laubs auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sein, können bei der BSR Laubsäcke zum Preis von 4 € pro Stück erworben werden. (…) Die Abholung durch die BSR ist im Kaufpreis inbegriffen. Die Säcke können einfach an den Straßenrand gestellt werden. Bitte lehnen Sie die Säcke nicht an Laternen oder Bäume!“
Nein, jetzt mal ganz ernsthaft: Glitschiges Laub auf Gehwegen birgt Gefahren für Fußgänger und Radfahrer. Also weg damit! Sonst gibt es Ärger mit dem Allgemeinen Ordnungsdienst. Zumindestens in den „C-Straßen der Siedlungsgebiete“.
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