Nach offiziellen Angaben der Kreisverwaltung wurden mehr als 4.000 Briefwahlunterlagen ausgegeben, jedoch gingen nur 2.835 Wahlbriefe bei der zuständigen Behörde ein. Das entspricht einem deutlich erhöhten Rücklaufdefizit von rund 30 %.
Darüber hinaus wurde bekannt, dass der parteilose Kandidat Patrick Hübner in seiner Postfiliale Zugriff auf ein Postfach der Stadt Strausberg hatte, über das ein Teil der Wahlbriefe lief.
Der Landkreis erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Staatsschutz und Staatsanwaltschaft haben Ermittlungen aufgenommen. Ziel ist es, die Ursachen der Unregelmäßigkeiten aufzuklären.
Im Beitrag kommen die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zu Wort. Während einige die Entscheidung des Landrats Gernot Schmidt als notwendig bewerten, wird zugleich zur Zurückhaltung bei Schuldzuweisungen aufgerufen. Es gelte die Unschuldsvermutung, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Die Stadt Strausberg wird die Aufhebung der Wahl öffentlich bekannt machen.
Eine Wiederholungswahl soll innerhalb der gesetzlichen Frist von spätestens fünf Monaten stattfinden. Der genaue Termin wird in Abstimmung mit den zuständigen Wahlbehörden festgelegt.
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