Um es vorweg zu nehmen: Ich habe meine Meinung geändert und sehe es als notwendig an, das Erpetal moderat vor dem Menschen zu schützen, selbst wenn es dazu eingezäunte Wasserbüffel braucht. Das sah ich vor einem Jahr noch ganz anders, als ohne jede Vorankündigung die Bäume im Landschaftsschutzgebiet fielen und dieser jähe Eingriff in die Natur ringsum pures Entsetzen und Fassungslosigkeit auslöste. Vor einem Jahr war ich betroffen, weil sich meine Gewohnheiten ändern sollten, eben das, was mir über die Jahre in meinem Erpetal lieb und teuer geworden war.
Doch wie kam es zu diesem Sinneswandel und ist er nachvollziehbar für diejenigen, die sich nun bald durch die Beweidung mit Wasserbüffeln (Bubalus bubalis) ihrer bisherigen Freiheiten im Naturgebrauch beraubt sehen könnten? Ich suchte nach Informationen, also nach etwas, das die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Treptow-Köpenick offiziell leider zu selten rechtzeitig und in ausreichendem Maße erreicht.
Nachdem es eine Tatsache ist, dass Bauer Michel den Rechtsstreit gegen die Kündigung seines mit dem Bezirksamt abgeschlossenen Pachtvertrages gewonnen hat, werden nun auch rein optisch durch die doppelreihig wachsende Zaunanlage die Dimensionen des Wasserbüffelprojektes deutlich.
Eine Gelegenheit, etwas Aktuelles zu erfahren, bot sich der interessierten Öffentlichkeit am 12. April 2015 bei einem Sonntagsspaziergang entlang des Landschaftsschutzgebietes. Andrea Gerbode, bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende in der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick, führte durch das Erpetal. Der von Frau Gerbode klug gewählte Ansatz für die Veranstaltung lag auf dem Schwerpunkt Umweltbildung und bot sachliche Informationen zu einem ca. 40 ha großen Teilstück eines der wenigen erhaltenen Fließtäler Berlins. Bei dem Spaziergang wurde immer deutlicher, dass man das, was die Anlieger und Freizeitnutzer allgemein als Erpetal bezeichnen, in einer ganz anderen Dimension sehen und einordnen muss, nämlich als Element einer kulturlandschaftlich genutzten Talaue, die sich vom Barnim bis zur Spree erstreckt und als wichtigen Biotopverbindungskorridor zu den brandenburgischen Schutzgebieten. In jüngster Zeit dokumentierte Biberspuren an der Erpe sprechen dafür.
Vom interessanten Sonntagsspaziergang angeregt, wollte ich noch mehr dazu wissen und stieß im Internet auf ein ökologisches Gutachten des Büros für Landschaftsplanung (Büro Stadt-Wald-Fluss), welches im Auftrag des Bezirksamtes Treptow – Köpenick erstellt und im Dezember 2012 veröffentlicht wurde (im Netz als PDF verfügbar, siehe Quellen). Die Autoren setzen sich darin kritisch und sehr fundiert mit dem Pflege- und Entwicklungsplan für das Erpetal (PEP) aus dem Jahre 1997 auseinander. Die in ihrer Überarbeitung und Aktualisierung vorgeschlagenen Maßnahmen lesen sich heute bereits wie das Drehbuch zu dem, was aktuell im Erpetal geschieht: Renaturierung des Altarms der Erpe und Beweidung durch Wasserbüffel wie Arni, eine domestizierte Art der Gattung der Asiatischen Büffel (Bubalus arnee), auch Indischer Wildbüffel genannt.
Und sie bringen in ihrem Gutachten die Schwierigkeiten sich hier überlagernder Interessenslagen auf den Punkt, wenn sie auf der einen Seite vom LSG Erpetal als einem Bereich sprechen, in dem sich der ursprüngliche Landschaftscharakter Berlins gut erhalten hat, bevor sich die Stadt im 19.Jahrhundert aus ihrem engen Bett entlang der Spree bewegte und eine Ausdehnung und Zersiedelung von Landschaft begann, die noch immer nicht abgeschlossen ist. Auf der anderen Seite ist das Gebiet starken stadttypischen Beeinträchtigungen ausgesetzt: dem Lärm der Bahntrasse, die derzeit mit einem Brückenneubau über die Erpe, mit „Flüstergleisen“ und Lärmschutzwänden für ein Tempo von 160km/h fit gemacht wird; der Ableitung der Reste aus dem Klärwerk Münchehofe; der Förderung von Trinkwasser im Wasserwerk Friedrichshagen und durch zahlreiche „ungeregelte bauliche Nutzungen“ (Gutachten), also durch Kleingärten und Wochenendhäuser im Erpetal.
Während die Erpe seit etwa 1907 als Ableiter für die über viele Jahre im Oberlauf bei Münchehofe befindlichen Rieselfelder diente, der Flusslauf bereits dafür viele seiner natürlichen Mäander verlor, veränderte sich die Situation 1976 mit dem Bau des Klärwerks Münchehofe erheblich. Fast 40 Jahre später ist man heute schlauer, was die Folgen einer „praktischen“ Nutzung der Erpe als Nitrat-, Phosphat und Ammoniumverdünner angeht. Im Gutachten werden die Auswirkungen dieses Wimpernschlages in der Geschichte des Eiszeitflüsschens aufgezeigt, und dies mit zum Teil erstaunlichen Ergebnissen, die die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des LSG aufzeigt. So werden zum Beispiel 20 heimische Fischarten dokumentiert, von denen sechs als gefährdet gelten. Auch die zum Teil streng geschützte Artenvielfalt der 101 Laufkäfer und Spinnen ist beeindruckend. Einige der 146 (!) festgestellten Spinnenarten überziehen das Erpetal mit ihren Netzen, fangen dann vielleicht einen der 24 Tagfalterarten, um danach selbst von einem der zahlreichen Vögel verspeist zu werden. Prominenteste Vertreter hierbei sind Pirol, Eisvogel, Kuckuck oder der Fasan. Doch ist es ein Trugschluss zu glauben, dass sich diese Widerstands- und Anpassungsfähigkeit im Selbstlauf reguliert.
Das Gutachten geht klar davon aus, dass das Absenken des Grundwassers durch die langjährige Wasserförderung im Umfeld des Wasserwerks Friedrichshagen zu einer Schädigung der Vegetation im Bereich der Erpetalwiesen führte, mit allem, was da für den Natur- und Artenschutz noch dran hängt. Aktuell benötigt Berlin nicht mehr so viel Wasser, das Grundwasser steigt.
Ein weiterer Punkt im Konflikt rund um das LSG, denn ein höherer Grundwasserspiegel, der sich durch die derzeitig noch eingeschränkte Nutzung der nahen Brunnengalerie A ausgebildet hat, ist des Naturschützers Freud, doch des Laubenpiepers Ärgernis. Dieser Ärger über feuchte Fundamente und überschwemmte Kleingärten ist immer wieder einmal Thema auf Informationsveranstaltungen, so auch im September 2014, wo das Bezirksamt betroffene Eigentümer über die sich aus dem überarbeiteten Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) ergebenden Konsequenzen informierte. Der PEP von 2012, bisherige Basisquelle dieses Artikels, benennt ganz klar die Ziele einer raumordnerischen Neustrukturierung auch durch die Schaffung von Ersatzstandorten für Kleingärten in rechtlich gesicherten Verhältnissen. Leider wurden auf dieser Veranstaltung die allbekannten Volksweisheiten, dass Eigentum verpflichtet und Dummheit nicht vor Strafe schützt, aus Sicht einiger Flächeneigentümer wenig einfühlsam und überzeugend kommuniziert. Denn was nutzt es, wenn nach jahrzehntelangem Dornröschenschlaf der Verantwortlichen im Schriftwechsel Bürger/Behörde einfach der knallharte Gesetzestext zitiert wird? Es muss für die Betroffenen wie eine Drohung wirken, wenn darin zu lesen ist, dass die Naturschutzbehörde die naturschutzgerechte Pflege im NSG notfalls auch anordnen und die dafür anfallenden Kosten dem Eigentümer in Rechnung stellen kann. Nicht jeder hat da die nötige Gelassenheit für den im Gesetzestext verwendeten Konjunktiv.
Doch bleiben wir sachlich: Ob im Naturschutzgebiet Erpetal oder zum Beispiel im Denkmalschutzgebiet Elsengrund: Dieses besondere Eigentum verpflichtet wirklich und wer sich unzureichend informiert oder wissentlich zuwider handelt und darauf hofft, irgendwann einmal vom Recht auf seine (schlechten) Gewohnheiten profitieren zu können, weil die personell schlecht aufgestellte Behörde nichts merkt oder mit dem Bestrafen nicht hinterher kommt, der handelt selbst nicht bürgernah, sondern egoistisch und kurzsichtig. Die im Bereich Wiesengrund der Erpetalaue gelegenen Bauten stehen beispielsweise mit ihren Fundamenten in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet. Was das für den Häuslebauer bedeuten kann, haben andernorts die Jahrhunderthochwässer der letzten Jahre deutlich gemacht. Vieles regelt dazu das Wasserhaushaltsgesetz, in dem auch von der Notwendigkeit gesprochen wird, ehemalige Überschwemmungsgebiete zurückzugewinnen und den Vorrang des Hochwasserschutzes gegenüber anderen Nutzungsansprüchen im Zuge der Raumordnung durchzusetzen.
Darüber hinaus konnte man beim Spaziergang sehen, dass die individuellen Auffassungen von Naherholung und Naturschutz sehr weit auseinander gehen. Gartenabfälle stapeln sich meterhoch in der Umgebung und wertvolle Feuchtbiotope bleiben davon nicht ausgenommen. Nicht angeleinte Hunde waren dabei zu beobachten, wie sie in der Brutzeit entlang der Erpe ihrem Jagdtrieb ungehindert folgen durften. Kleines Beispiel im Einzelnen, jedoch folgenreich, wenn man die Auswirkungen im Zusammenhang betrachtet. Denn gerade der großflächig abgelagerte Gehölzschnitt und die Gartenabfälle bis hinein in die Altarmreste der Erpe haben deutlich zur Ausbreitung nicht heimischer Pflanzenarten geführt. Dieses Problem betrifft übrigens alle Waldränder rund um das Erpetal und die angrenzenden Siedlungsgebiete. So konnten sich Neophyten wie das Drüsige Springkraut oder der Staudenknöterich ungehindert verbreiten und geschützte einheimische Arten aus ihrem natürlichen Lebensraum verdrängen.
Und damit sind wir bei den Wasserbüffeln angekommen. Wenn man dem Gutachten zum PEP von 2012 folgt, gibt es zur Landschaftspflege mit Wasserbüffeln kaum eine sinnvolle, weil bezahlbare Alternative. Diese robusten, genügsamen und äußerst friedlichen Tiere fressen Binsen, Ampfer, Schilf, die alles überwuchernden Brennnesseln und eben auch die lästig gewordenen Neophyten. Außerdem legen sie größere Suhlen als Wildschweine an, die als Laichplätze für zahlreiche Amphibienarten, deren Nachkommen es im Wasser gerne sonnig und etwas wärmer haben, von großer ökologischer Bedeutung sind. Die Trittsiegel der breiten, wasserverträglichen Klauen der bis zu 500Kilo schweren Nutztiere, die ein Einsinken in den weichen Boden verhindern, werden gerne zum Laichen genutzt und bieten in heißen, regenarmen Sommermonaten Überlebenshilfe für Frösche. Nachzulesen in einer Machbarkeitsstudie zum Einsatz von Wasserbüffeln in der Landschaftspflege im Rheinland.
Für Berlin liegen erste Erfahrungen mit diesen imposanten Tieren aus dem LSG Tiefwerder Wiesen vor. Der Gutachterhinweis, dass ein projektbegleitendes Monitoring unbedingt in kurzen Zeitabständen erfolgen muss, ist an dieser Stelle unbedingt hervorzuheben und deren Umsetzung durch höflich beharrliche Bürgernachfrage zu begleiten. Dann kann man das wichtige Ziel der Biodiversität erreichen. Davon haben wir auf lange Sicht alle mehr, als es die Zukunft eines Zaungastes an Arnis Weidekoppel vermuten lässt.
Wichtige Quellen zum vertiefenden Nachlesen:
1. STADT - WALD - FLUSS
Büro für Landschaftsplanung und ökologische Gutachten
Manfred Krauß & Dr. Angela von Lührte in Kooperation mit
Dipl.-Ing. Maria-Sofie Rohner (2012)
Download auf www.berlin.de
2. Thomas Stumpf: Machbarkeitsstudie zum Einsatz von
Wasserbüffeln in der Landschaftspflege im Rheinland, in
der auf die umfassende Beschäftigung mit dem Wasserbüffel
an der Technischen Universität Cottbus verwiesen wird.
Download auf www.hit-umweltstiftung.de
Foto: Patricia Arendhold
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