Neues Hochwassergesetz entsetzt Bauherren
Zahlreiche Berliner Wassergrundstücke, denen ein Hochwasser drohen könnte, wurden als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Damit verlieren sie aber auch drastisch an Wert. Da der Senat Widerstand fürchtete, haben die zuständigen Leute in der Verwaltung den Hochwasserschutz gar nicht erst an die große Glocke gehängt. Die Bilder von der Jahrhundertflut im vergangenen Sommer stehen sicherlich noch vielen vor Augen. In Bayern und Sachsen haben sich sonst beschauliche Flüsse in reißende Ströme verwandelt. Passau an der Donau etwa stand zu weiten Teilen tagelang unter Wasser. Berlin ist davon verschont geblieben.
Dennoch: Auch hier besteht die Gefahr von Überschwemmungen. 2011 erst trat die kleine Erpe über die Ufer und richtete enorme Schäden an. Schon Anfang dieses Jahres hat der Bund reagiert und den Berliner Senat angewiesen, für Hochwasserschutz zu sorgen. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Das sieht vor, Flächen und Grundstücke, in denen einmal in 100 Jahren Hochwasser zu erwarten ist, als Überschwemmungsgebiete auszuweisen. Im Januar bereits wurde die Abteilung Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung tätig und hat Berliner Ufergebiete „vorläufig gesichert“, wie es auf amtsdeutsch heißt. Am 22. Dezember werden sie endgültig als Überschwemmungsregion festgesetzt. Besonders betroffen ist Köpenick: Ausgewiesene Uferbereiche gibt es beiderseits der Müggelspree – vom Dämeritzsee bis zur Baumgarteninsel in Köpenick – ein Großteil von Neu-Venedig zählt dazu, ebenso das gesamte Areal entlang der Erpe. Auch die Gosener Wiesen, die bei Hochwasser geflutet werden können, um für Entlastung zu sorgen, sind Überschwemmungsgebiete. Weitere Gebiete liegen an der Havel, an der Panke und am Tegeler Fließ. „Wer aber ein Grundstück am Wasser besitzt, muss erhebliche Wertminderungen in Kauf nehmen“, sagt Holger Becker, Sprecher des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). Für die ufernahen Gebiete bestehe seit der Ausweisung als Überschwemmungsgebiet ein Baustopp. „Gebäude, die bereits auf dem Grundstück standen, haben zwar Bestandsschutz“, erläutert Becker. „Aber wer jetzt einen Baum oder eine Hecke pflanzen will, muss sich vorher eine Genehmigung einholen.“
Im Wasserhaushaltsgesetz liest sich das so: Es besteht ein Verbot von „dauerhaftem Ablegen von Gegenständen“, wenn sie den Wasserabfluss behindern und fortgeschwemmt werden können. Im schlimmsten Fall ist das Wassergrundstück, das ja meist einen besonderen Charme hat, ohne Baurecht gar nichts mehr wert. „Stellen Sie sich vor, Sie haben so eine Immobilie gerade erst teuer gekauft und noch nicht abbezahlt“, sagt Becker. Auch Vorhaben des Bezirks liegen auf Eis. Die Kleingartenanlage Müggelspree etwa sollte per Bebauungsplan zu Wochenendgrundstücken umgewidmet werden. Aber das fällt jetzt wohl ins Wasser. Beim Senat will man dazu keine Stellung nehmen. „Wir haben bei der Umsetzung nicht den Immobilienmarkt im Blick gehabt“, meint Matthias Rehfeld-Klein vom Fachbereich Wasserwirtschaft. Gleichzeitig bekennt er aber auch, die Sache ganz bewusst nicht so bekannt gemacht zu haben. „Wir hätten so viele Anfragen bekommen, dass aus dem Gesetz nie etwas geworden wäre.“ Beim VDGN hofft man jetzt auf Ausnahmeregelungen. „Berlin ist keine klassische Hochwasserregion, wir rechnen mit keinen Katastrophen.“ Darum wäre es wünschenswert, so Becker, wenn die Verwaltung großzügig, aber auch mit Augenmaß, Ausnahmegenehmigungen erteilt. „Eigentümer sollten sich auf keinen Fall abschrecken lassen, sondern Bauanträge stellen.“
Wassergrundstücke ohne Wert
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