Baum-ab-Schneider gestoppt

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Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat am 30.4.2008 entschieden, dass die geplante Fällung der Kastanie Scharnweberstraße Ecke Breestpromenade bis zu einer endgültigen Entscheidung auszusetzen sei.
Inzwischen hat auch Bezirksstadtrat Schneider (LINKE) eingelenkt und ein neues Gutachten zum Zustand der Kastanie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser erneuten Messung soll am 8.Mai im Rahmen der Umweltausschusssitzung der BVV Treptow Köpenick vorgestellt werden. Die Anwohnerinitiative Scharnweberstraße begrüßt die nun gezeigte Gesprächsbereitschaft, nachdem Bezirksstadtrat Schneider noch am 24.4.2008 gegenüber Fraktionskollegen erklärte, er spreche mit niemanden, der Baum käme weg – Ende der Diskussion.
Die Anwohnerinitiative ist sich einig, dass die Kastanie bereits ausreichend vermessen wurde. Es sei vielmehr nötig, alle bereits vorhandenen Gutachten zu vergleichen und basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zu bewerten – frei von politischen Vorgaben oder tiefbaulichen Planungsaspekten.

Festzuhalten bleibt, dass die am 15.4.2008 angesetzte und von der Anwohnerinitiative gestoppte Fällung, auf Grundlage einer falschen Einschätzung des Zustandes des Baumes erfolgt wäre. Diese Tatsache sollte Gegenstand einer gründlichen Untersuchung seitens des Bezirksamtes und möglicherweise des Umweltausschusses sein.


One thought on “Baum-ab-Schneider gestoppt

  1. Werte Redaktionsmitglieder,
    ich bitte, folgende Information an die Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben:
    Ich weise darauf hin, dass im Umweltausschuss heute, am 8.5.08, das Bezirksamt keine Aussagen zum weiteren Vorgehen bzgl. der Rosskastanie 49/3 in der Scharnweberstraße treffen kann. Zum Einen liegt das erneut beauftragte Gutachten noch nicht vor. Zum Anderen befindet sich das Bezirksamt in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur betroffenen Rosskastanie, so dass zunächst die richterliche Entscheidung abgewartet wird. Bis dahin erfolgt keine Fällung der Rosskastanie, soweit keine neuen Erkenntnisse vorliegen oder Ereignisse eintreten, die eine sofortige Fällung erforderlich machen(Gefahr im Verzug). Derzeit ist davon allerdings nicht auszugehen.

    Ingrid Lehmann
    Leiterin des Amtes für Umwelt und Natur

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