Wie Berlin die Volksgesetzgebung systematisch untergräbt

Rettet den Volksentscheid!
Den Volksentscheid gibt es in Berlin nur noch theoretisch. Die Initiative „Volksentscheid retten“ möchte ihn als demokratisches Mittel erhalten und per Gesetz stärken. Natürlich mit einem Volksentscheid!

Es gibt viele Möglichkeiten, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Gesetzgebung beteiligen und dadurch ihr Land verändern können. Wählen und hoffen, dass sich jemand anders kümmert, ist eine davon. Weitaus wirksamer ist es, das passende Gesetz auszuarbeiten und direkt zur Abstimmung zu bringen. Dieses Verfahren heißt in Berlin Volksentscheid und hat beispielsweise 2014 zum Gesetz über die Nutzung des Tempelhofer Feldes geführt. Das Bemerkenswerte daran: Beim Volksentscheid wird ein Thema verhandelt – keine Partei mit all ihren Köpfen und Positionen. „Die gesetzgebende Gewalt wird durch Volksabstimmungen, Volksentscheide und durch die Volksvertretung ausgeübt“ heißt es denn auch in Artikel 3 der Verfassung von Berlin, und alles könnte so schön sein, wenn sich Berlin auch daran hielte.

In der rauen Wirklichkeit fühlen sich Senat und Abgeordnetenhaus eher belästigt von den Anliegen der Menschen, die sie gewählt haben. So trat zwar 2014 das Gesetz in Kraft, mit dem sich Berlin verpflichtet hatte, auf eine Veräußerung, Bebauung und Teilprivatisierung des Tempelhofer Feldes zu verzichten. Aber schon 2016 wird die Korrektur des Bürgervotums ernsthaft diskutiert, die IHK will nicht nur das Tempelhofer Feld bebauen, sondern spricht sich auch dafür aus, dass Bauleitpläne (…) nicht mehr Gegenstand von Volks- oder Bürgerbegehren sein können.

Ein Einzelfall ist dieser Umgang mit dem unerwünschten Ergebnis eines Bürgervotums nicht, erklärt Kerstin Meyer, Ökonomin aus Neukölln. Sie hat bei 100% Tempelhofer Feld mitgearbeitet und engagiert sich für den Erhalt und die Stärkung des Volksentscheides. Der werde nicht formal abgeschafft, sondern politisch, indem er systematisch behindert wird, lautet ihre Kritik.

Sie belegt das mit weiteren Beispielen. So scheiterte etwa der Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung an der zu geringen Wahlbeteiligung. Die war vermeidbar, weil eine Zusammenlegung des Volksentscheids mit der Bundestagswahl sowohl geplant als auch möglich war. Es war der Senat, der den Volksentscheid auf einen späteren Termin verlegt hat. Der Volksentscheid für das Radgesetz konnte zunächst nicht wie vorgesehen starten, weil die Kostenschätzung des Senats auf sich warten ließ und die Stadt zeitgleich an einer Gegenkampagne arbeitete. Der Mietenvolksentscheid hat die Zulassungsprüfung nicht überdauert und den Antrag auf Volksbegehren schließlich zurückgezogen.

Das kann einmal passieren, aber die Häufung fällt doch auf. Kerstin Meyer verweist zum Vergleich auf die Stadt Hamburg. Seit zehn Jahren sei dort kein Voksentscheid mehr gekippt, sagt sie. Die Regelungen, die sie sich für Berlin wünscht, sind entsprechend an denen in Hamburg, Sachsen und Bayern orientiert. „Der Volksentscheid muss machbarer werden!“, lautet ihre erste und vielleicht wichtigste Forderung. Machbarer heißt vor allem, die terminliche Zusammenlegung mit regulären Wahlterminen festzuschreiben, um die notwendige Beteiligung zu erreichen. Machbarer heißt aber auch, die Zahl der Unterschriften zu senken, die notwendig sind, um einen Volksentscheid zu initiieren.

Die am häufigsten geäußerten Bedenken, dass dadurch Minderheiten benachteiligt oder extreme Positionen durchgesetzt werden, haben sich gleichermaßen als unbegründet erwiesen. Die Mittel der direkten Demokratie ermöglichen es Minderheiten, ihre Anliegen öffentlich zu machen und ihre Themen in die politische Diskussion einzubringen. Es handelt sich aber eben „nur“ um ein Initiativrecht: Nach wie vor muss sich aber eine Mehrheit für die Position entscheiden, um ihr zu Gesetzeskraft zu verhelfen. Nicht zulässig sind überdies solche Volksentscheide, die gegen das Grundgesetz oder die Berliner Landesverfassung verstoßen. Die Einführung der Todesstrafe ist also auch auf diesem Weg ausgeschlossen.

Eine weitere Neuerung, die der Gesetzentwurf der Initiative „Volksentscheid retten!“ vorsieht, ist die Fristbindung des Senats. So, wie die Initiativen Fristen einhalten müssen, innerhalb derer sie Unterschriften sammeln und vorlegen, soll dies künftig auch für den Senat gelten. Soweit er an einem Volksentscheid mitwirkt, etwa im Rahmen einer Kostenschätzung oder Zulässigkeitsprüfung, soll er ebenso an feste Termine gebunden sein wie die übrigen Verfahrensbeteiligten.

Und schließlich muss das per Volksentscheid erzielte Ergebnis respektiert werden. Sollte das Parlament Änderungen an dem durch Volksentscheid beschlossenen Gesetz vornehmen, so gilt in Hamburg ein Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger. Sie können binnen 4 Monaten mit 50.000 Unterschriften einfordern, dass über die Änderung per Volksentscheid entschieden wird. Diese Regelung möchten die Initiatoren von „Volksentscheid retten!“ auch in Berlin etablieren.

Der Volksentscheid ist 2006 vereinfacht worden, die nächste Verbesserung steht jetzt an, glaubt Kerstin Meyer. Das Verfahren zur Rettung des Volksentscheides steht derzeit ebenso auf der ersten von drei Stufen wie der Volksentscheid Fahrrad. 50.000 gültige Stimmen werden gebraucht, weil eine Verfassungsänderung intendiert ist. Wer sich den Volksentscheid als Korrektiv bewahren möchte, sollte sich allerdings beeilen. Die Unterschriftenlisten sollen möglichst vor dem Monatsende Juni abgegeben werden, in Treptow-Köpenick nimmt sie das KJFE RumBa in der Baumschulenstraße entgegen. Die Langwierigkeit des Prozesses ist bekannt, angestrebt ist eine Abstimmung zum Termin der Bundestagswahl. Es sind richtungsweisende Entscheidungen, die im Parlament wegen des Parteiensystems nicht gehen, begründet Kerstin Meyer ihren Einsatz für den Volksentscheid trotz aller Hürden. Themen, die zu unpopulär sind, um damit Politik zu betreiben, aber von einer Mehrheit getragen werden, finden auf diesem Weg Eingang in die Gesetzgebung. Als Mittel direkter Demokratie ist der Volksentscheid damit erheblich wirkungsvoller als Petitionen und Facebookkommentare. Wer etwas bewirken will, sollte sich dieses Mittels nicht berauben.

Wie Volksgesetzgebung in Berlin funktioniert:Hier und hier.

Aktueller Stand & Zeitplan von „Volksentscheid retten“


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