Der nächtliche Coup

Jetzt ist es bewiesen: Steuergelder sind für alle da – (für wirklich alle!)
Hätte es sich um ein Verbrechen gehandelt, könnte man vielleicht von einem perfekten Verbrechen reden. Es geschah mitten in der Nacht, dauerte nicht einmal eine Minute und wurde erst nach neun Monaten entdeckt. Jedoch nur dank der Recherchen der Magazine STERN und ZEIT. Und ob der eigentliche Anstifter je überführt wird, ist zu bezweifeln. Aber um den Leser nicht in die Irre zu führen, es geht hier um kein Delikt, sondern um einen zutiefst demokratischen Prozess, um den Beschluss eines Gesetzes. Eines Gesetzes allerdings, das ein profundes Bürgerrecht gekippt hat: Der Bundesrechnungshof ist nicht mehr verpflichtet, Bürgern und Journalisten Auskunft zu geben und Akteneinsicht zu gewähren. Im Herbst 2012 hat das auch der Bundesgerichtshof ausdrücklich bestätigt.

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Denn seit 2005 gilt das von der rot-grünen Regierung erlassene Informationsfreiheitsgesetz. Jeder Bürger darf damit Akten der Behörden einsehen. Einfach so, wegen der Transparenz und weil die Verwaltung für die Bürger da ist. Doch ausgerechnet der Bundesrechnungshof, der ein Auge auf die Steuergelder und deren Verschwendung hat, der ist nun von der Pflicht ausgenommen, Bürger zu informieren.

Wie konnte es dazu kommen?
Den Tathergang hat eine Videokamera auf einer der letzten Sitzungen des Bundestags vor der Sommerpause festgehalten. Es ist der 14. Juni 2013, 0.25 Uhr. Etwa 20 Abgeordnete sitzen in den ersten Reihen. Auf der Tagesordnung steht das „Erste Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.“ Das klingt so trocken wie die Nummer der Drucksache selbst: 17/13427. Es ging um Zahlungen an die östlichen Bundesländer als Ausgleich für deren höhere Arbeitslosigkeit. Mit dem Bundesrechnungshof hatte das Ganze nichts zu tun. Es genügte, dass der Gesetzesentwurf tro-cken und uninteressant klingt.Bei der Schlussabstimmung gibt es keine Debat-ten. Alle Fraktionen nicken, keine Gegenstimmen. Bürgerrecht ausgehebelt. In 53 Sekunden. Keiner hat etwas gemerkt.

Und so einfach geht das: Im Parlamentsbetrieb kennen die Abgeordneten sogenannte Omnibusgesetze. Da werden in Gesetzesverfahren noch ein paar blinde Passagiere eingeschleust, die für sich allein auf der Strecke geblieben wären. Meist handelt es sich um harmlose, lapidare Gesetze. Diesmal aber hat man zwei Tage vor der Abstimmung, am 12. Juni 2013, in einer nicht öffentlichen Sitzung des Haushaltsausschuss die Bundeshaushaltsordnung im Visier gehabt. Da wurde der Paragraph 96 einfach mal um den Absatz 4 ergänzt – und schwupp – weg mit dem lästigen Bürgerrecht. Jetzt „kann“ der Rechnungshof Einsicht in Prüfberichte gewähren – muss aber nicht!

Das ist natürlich ein Freibrief für Beamte des Rechnungshofes, unliebsame Anfragen abzuweisen. Aus dem Rechnungshof selbst war dagegen zu hören, man fühle sich weiterhin der Transparenz verpflichtet. Laut STERN wurden bei dieser Sitzung im Juni „rechtlich fragwürdige Sonderzahlungen an um die 100 Abgeordnete mit höheren Fraktionsämtern“ verschleiert. Aber was auch immer wer jetzt sagt und beteuert, und welche Verschwörungstheorien aufblühen mögen – diese Nacht- und Nebelaktion ist ein Angriff auf die Demokratie. Angezettelt und ausgeführt von Politikern, die sich sonst nur zu gerne mit demokratischem Zierat schmücken.

Was für ein Selbstverständnis ist notwendig, in aller Heimlichkeit, aber doch ganz bewusst und generalstabsmäßig ein Bürgerrecht außer Kraft zu setzen? Es passt jedenfalls nicht zu dem vielmals beschworenen Bild des Volksvertreters, der die Interessen der Leute wahrt, die ihn gewählt haben. Nimmt man den Bericht des STERN zur Grundlage, wonach Politiker sich an Steuergeldern bereichern, eröffnet sich ein ganz anderer Blick auf den nächtlichen Coup. Aber man braucht dieses Bild vom Volksvertreter, der etwas vertuschen muss, gar nicht erst bemühen – sondern grundsätzlich fragen: Dient hinterhältiges Vorgehen, um ein Gesetz durchzudrücken, dem Wohle des Volkes? Dient die Abschaffung von Bürgerrechten dem Wohle des Volkes? Dient Geheimhaltung von Informationen dem Wohle des Volkes?
Nein, all das dient nicht dem Wohle des Volkes! Im Gegenteil, es wirft ein schäbiges Licht auf diejenigen, die so etwas machen und das Vertrauen des Volkes missbrauchen. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass Mitglieder von allen Fraktionen sich daran beteiligt haben.

Im Klartext heißt das: In jeder Partei sitzen Leute, die sich ohne Bedenken das Geld in die Tasche stecken, das wir verdienen. In anderen Zusammenhängen heißt so etwas Diebstahl, Veruntreuung. Aber wer die Gesetze macht – und dann noch für sich selber – der hat natürlich nichts zu befürchten.

 


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