Wenn Politiker im Amt versagen

Immer wieder verstoßen gewählte Volksvertreter gegen Recht und Gesetz oder sie begehen Formfehler. Was sind die Konsequenzen? Eine Spurensuche in Berlins Bezirken
Erstveröffentlichung am 17.02.2020
Es muss gar nicht immer die ganz große Bühne sein. Gewählte Volksvertreter versagen auch schon mal im Kleinen – in den Berliner Bezirken. Und das gar nicht so selten und nahezu überall.
Ist Versagen im Amt justiziabel?
Symbolbild: Treptow-Köpenicker Stadträte tragen während der Dienstzeit in der Regel keine Augenbinden (Anm. der Red.) /// Foto: Adobe Stock

Ein Beispiel in Treptow-Köpenick, das vor fast zwei Jahren nicht nur im Südost-Bezirk für Irritationen und Schlagzeilen sorgte, war der Coup eines umtriebigen Investors, der in Schmöckwitzer Rotsch-Hafen unerlaubt eine vermeintliche Insel abbaggern ließ. Und der damit die Unfähigkeit der politisch Handelnden und von Verwaltungen offenlegte.


Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses

Nach 14 Sitzungen, dem Durchforsten von rund tausend Seiten Akten, Hunderten Emails und der Befragung aller Beteiligte hat jetzt ein eigens dafür eingesetzter Untersuchungsausschuss  der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)  seinen Abschlussbericht vorgelegt. Der soll auf der nächsten BVV am 5. März ebenso diskutiert werden wie notwendige Konsequenzen.

Denn aus dem Zehn-Seiten-Bericht  geht klar hervor: Was im Rotsch-Hafen passierte, ist nicht nur einem dreisten Investor anzulasten. Es steht auch für mangelnde Kenntnisse und Unfähigkeit von Politikern und Verwaltungen. Wie kann es passieren, dass etwas wie eine Insel verschwindet, ohne dass die zuständigen Behörden einschreiten? Und das, obwohl  Anwohner mehrfach darauf hingewiesen haben? Und dass Stadträte darüber nicht informierten? Immerhin war die Insel im Mai weg, erst  Ende August war dies Thema im Bezirksamt und in der BVV.

Paul Bahlmann, SPD-Bezirksverordneter und Vorsitzender des Ausschusses, sieht die Hauptschuld klar bei Bernd Geschanowski, dem für Umwelt und Naturschutz zuständigen Stadrat von der AfD:

„Herr Geschanowski hat weder fachlich korrekt noch politisch sensibel gehandelt und hat die Vorgänge komplett unterschätzt“.

Befragungen hätten ergeben, dass im zuständigen Umweltamt niemand von einer Veränderungssperre für den Hafen gewusst habe. Eine solche  Sperre bedeutet, dass  nichts gebaut oder verändert werden darf, bis ein gültiger Bebauungsplan  die Planungsziele detailliert beschreibt.

Das Bezirksamt hatte die Veränderungssperre Anfang 2016 verhängt – weil es schon damals Probleme mit dem Investor gab, der im Hafenbereich Wohnungen bauen wollte und illegal Bäume beschneiden und roden ließ. Zweimal wurde die Veränderungssperre verlängert, zuletzt im Mai 2018, als es bereits Hinweise aus der Bevölkerung zur fehlenden Insel gab.


Fehlende Abstimmung nach Ämter-Trennung

Offensichlich gab es aber auch keine Zusammenarbeit zwischen den Ämtern. Das räumt auch Baustadtrat Rainer Hölmer ein. Der SPD-Politiker war bis zur Wahl 2016 außer für Bauen und Stadtentwicklung auch für das Straßen- und Grünflächenamt sowie für Umwelt und Naturschutz zuständig. Eine logische Zusammensetzung.

Doch als nach den Wahlen auch die AfD einen Stadtratsposten bekam, wurden Hölmers Ämter getrennt: Umwelt- und Naturschutz wurden (neben dem Gesundheitsbereich) dem AfD-Politiker zugeordnet. Man wollte ihm offensichtlich nicht die Verantwortung für wichtige Bereiche mit mehr Gestaltungsmöglichkeiten zubilligen.

Die Folge der Ämter-Trennung: Die Informationskette der auch räumlich auseinander gerissenen Bereiche, die zu jener Zeit zudem auch noch eine neue Amtsleitung bekam, funktionierte nicht mehr. Die Kooperation „verlief zunächst schleppend und unkoordiniert“, heißt es im Bericht. Wobei sich der neue Stadtrat auch nicht um eine Zusammenarbeit bemühte – so blieben E-Mails vom Stadtratskollegen Hölmer ebenso unbeantwortet wie Zuschriften von Bürgern. Geschanowski, der den Investor im Rotsch-Hafen wochenlang gewähren ließ, musste selbst eine „mangelnde interne Kommunikation“ zugeben.

Dass er zudem den zuständigen Umwelt-Ausschuss der BVV nicht über die Vorgänge in Schmöckwitz informierte, dass die Bezirksverordneten alles erst aus Zeitungsberichten erfuhren, wird ihm ebenso angekreidet. So wie auch die Tatsache, dass der AfD-Politker gegen die Geschäftsordnung des Bezirksamtes verstieß, als er für Ende August eigenmächtig, ohne vorgesehene Absprache im Bezirksamt, eine Pressekonferenz durchführte. Die wurde von einem Mitarbeiter der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus geleitet, der dafür aus Geschanowskis Etat 300 Euro erhielt.

Paul Bahlmann: „Die Vorgänge zeigen deutlich, dass Herr Geschanowski völlig ungeeignet ist für die Arbeit als Stadtrat.“

Der Politiker habe die Dimension der Vorgänge nicht erkannt, er habe Ressourcen des Bezirksamtes für seine politischen Zwecke genutzt und verstehe darüber hinaus die Verwaltungsprozesse nicht.

Dass die Insel gar keine Insel war, sondern ein alter, gesunkener Schwimmbagger voller Bauschutt und Abraum, aber auch mit schönem Naturbewuchs, spielt bei der Affäre schon fast keine Rolle mehr. Der Investor, so wird im Abschlussbericht deutlich, hätte eine Genehmigung zur Beseitigung der „Insel“ wohl bekommen – wenn er diese beantragt hätte. Denn der Bezirk will ja den Hafen ausbauen lassen.

Weil der Investor aber eigenmächtig handelte, muss er jetzt auf den Abschluss eines Ordungswidrigkeitsverfahrens warten – das ironischerweise unter der Regie von Umwelt-Stadtrat Geschanowski geführt wird.


Konsequenzen werden diskutiert

Welche Konsequenzen die Affäre für die beteiligten Politiker haben wird, muss noch geklärt werden. Baustadtrat Hölmer sagt, er hätte die Bezirksverordneten früher über die Vorgänge informieren können, aber:

„Die Bereiche, die dafür zuständig waren, gehörten nicht mehr in meine Verantwortung.“

Jetzt hofft er, dass die Bereiche Grünflächenamt und Umwelt/Naturschutz nach den nächsten Wahlen wieder zusammen geführt werden und die Kooperation besser klappt.

Das ist die Zukunft, aber was geschieht jetzt? SPD-Politiker Paul Bahlmann sagt: „Eine Missbilligung für Herrn Geschanowski wäre gerechtfertigt, ohne Konsequenzen darf es für ihn nicht ausgehen.“

Eine Missbilligung des Handelns eines Bezirksamtsmitglieds durch die BVV, wie es offiziell heißt, erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der BVV. Arbeitsrechtlich ist eine Missbilligung vergleichbar mit einer Abmahnung. Folgen könnte dann, bei weiteren Verfehlungen, auch eine Abwahl, für die zwei Drittel der BVV stimmen müsste. Beides hat es in Berliner Bezirken schon gegeben, wobei die Missbilligung, die ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen ausgeht und die von manchen Stadträten auch selbstbewusst als eine Art Trophäe getragen wird. Nach dem Motto:

„Wer als Stadtrat keine Missbilligung bekommt, arbeitet nicht genug.“


Beamter auf Zeit mit Freiheiten

Ein Bezirksstadtrat ist in der Regel ja kein Berufspolitiker. Bernd Geschanowski etwa ist gelernter Schiffsbauer, zuletzt war er im Fachhandel für designorientierte Beleuchtung tätig, wie es in seiner Biografie heißt. Kenntnisse der Verwaltung und politische Abläufe in einem Bezirksamt musste er, wie viele seiner Kollegen in den Bezirken, erst erwerben.

Stadträte werden zu Beamten auf Zeit ernannt und erhalten in Berlin ein Grundgehalt in Höhe von 7.533 Euro.
Der Bürgermeister bekommt 8.465 Euro, sein Stellvertreter liegt zwischen beiden Besoldungen.

Der Job des Bezirksamtes, das Teil der zweistufigen Berliner Verwaltung ist, besteht darin, die Landesgesetze umzusetzen. Dass es dabei auch Spielräume gibt, wird beim Haushalt deutlich. Jeder Stadtrat hat einen Etat, und wenn die BVV den Haushalt verabschiedet hat, kann er eigene Schwerpunkte setzen. Wenn also beispielsweise eine Musikschule mehr Geld bekommen soll, muss er klar sagen, wem aus seinem Bereich dieses Geld weggenommen wird. Der Bürgermeister kann da nicht hineinregieren.


Missbilligungen, Abwahlen und Rücktritte

Doch nicht selten wird die Arbeit von Stadträten kritisiert, von politischen Gegnern und/oder wegen fachlicher Mängel. Dann werden Missbilligungen ausgesprochen oder es erfolgt eine Abwahl. So wie im Jahr 2009 in Neukölln, wo die CDU-Stadträtin Stefanie Vogelsang abgewählt wurde.

Ihre eigene Fraktion hatte Vogelsang, die zwischen 1995 und 2009 insgesamt 12 Jahre lang Stadträtin war, Fehler im Umgang mit Parteifinanzen vorgeworfen. Von den 55 Bezirksverordneten stimmten 40 für die Abwahl.

In Friedrichshain-Kreuzberg scheiterte im Jahr 2014 ein Abwahlantrag gegen den grünen Baustadtrat Hans Panhoff an der Zweidrittel-Mehrheit in der BVV. Linke und Piraten hatten ihm vorgeworfen, bei der Räumung der von Flüchtlingen besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule im Sommer 2014 die Polizei um Amtshilfe gebeten zu haben. Für manche im alternativen Kreuzberg war das ein Sakrileg, die Mehrheit in der BVV sah dies aber anders. Panhoff, der 2017 starb, blieb Stadtrat.

In Neukölln trat im Jahr 2017 der gerade gewählte Bildungsstadtrat Jan-Christopher Rämer (SPD) selbst von allen Ämtern zurück, nachdem er von der Polizei mit 1,44 Promille schlafend in seinem parkenden Auto entdeckt worden war.

Und auch der aktuelle Baustadtrat in Friedrichshain-Kreuzberg, der Grüne Florian Schmidt, hat Probleme mit der BVV. Voriges Jahr bekam er eine Missbilligung, weil er sich über die BVV hinwegsetzte und die umstrittenen Parklets an der Bergmannstraße nicht wie beschlossen abbauen ließ.

Schmidt, der sich selbst als „Aktivist im Amt“ bezeichnet und auch bundesweit als „Robin Hood der Mieter“ bekannt ist, steht derzeit stark unter Druck. Die Bezirksaufsicht des Senats ermittelt gegen ihn. CDU und FDP im Bezirk erstatteten Strafanzeigen und der Landesrechnungshof beschlagnahmte Akten. Es geht dabei um den Vorwurf des Verdachts auf Aktenmanipulation und Urkundenfälschung.

Schmidt wird vorgeworfen, Akten zu einem gescheiterten Immobiliengeschäft mit der umstrittenen Genossenschaft Diese e.G. in der Rigaer Straße manipuliert zu haben. In den Akten, in die SPD-Verordnete Einsicht nahmen, fehlten Blätter.

Schmidt argumentierte, er habe diese Akten zurückgehalten, weil die Interessen Dritter zu schützen seien. Den Vorwurf, aus politischen Gründen zu handeln, wies er zurück. FDP-Abgeordnete bezeichneten Friedrichshain-Kreuzberg darauf als „Bananenrepublik“ und Stadtrat Schmidt als „Diktator aus Xhain“. Eine Abwahl hat Schmidt aber kaum zu befürchten, weil die größte Fraktion in der BVV, die Grünen, zu ihm halten.

Auch in Treptow-Köpenick hatten schon Stadträte Ärger wegen ihrer Amtsführung. Der langjährige Baustadtrat Dieter Schmitz (SPD), der in seiner Amtszeit von 1990 bis 2006 mehrere Missbilligungsanträge überstand, musste im Jahr 2007 gut 6.500 Euro Strafe zahlen, weil er im Zuge der Sanierung des Bürgeramtes in Niederschöneweide dumme Formfehler begangen hatte.

Im Dezember 1999 überwies er rund eine Million Mark auf das Konto eines Baubüros, das mit der Sanierung beauftragt war. Offiziell wurden so „offene Rechnungen“ beglichen, in Wahrheit ging es um nicht verbrauchte Mittel, die ins nächste Jahr hinüber gerettet werden sollten. Schmitz wollte sicherstellen, dass das Geld nicht – wie in solchen Fällen üblich – an den Senat zurückfließt. Auch dass er das Geld auf das Privatkonto des Baubüro-Inhabers überwies, lastete man ihm an – im Falle einer Insolvenz wäre das Geld für den Bezirk futsch gewesen, hieß es beim Amtsgericht Tiergarten.

Der einstige CDU-Stadtrat Michael Vogel hatte auch Stress mit den eigenen Mitarbeitern. Vogel galt 2016 zwar lange als Spitzenkandidat seiner Partei, wurde dann aber überraschend fallengelassen. Zuvor hatten die anderen BVV-Fraktionen der CDU deutlich gemacht, dass sie diesen Kandidaten nicht wählen werden.

Vogel, der zwei Jahre lang im Bezirksamt die Bereiche Schule, Sport und Kultur verantwortete, war in die Kritik geraten, nachdem er ein Nacktfoto-Verbot für Ausstellungen im Rathaus verhängt hatte. Er zitierte sogar aus vertraulichen Bezirksamts-Papieren und sprach von parteiinternen Intrigen.

Mitarbeiter und Parteifreunde beklagten hingegen Unzulänglichkeiten ihres Stadtrates, die Rede war von Bürgerbeschwerden, arrogantem Auftreten und wenig bürgernahem Handeln. Nach der Nichtberücksichtigung als Spitzenkandidat erklärte Vogel spontan seinen Austritt aus der CDU-Fraktion. Was sich jedoch als unüberlegt wie unwirksam herausstellte: Erst nach der Konstituierung der BVV existiere eine Fraktion, aus der man dann auch austreten könne, hieß es beim Rechtsamt.

Doch der rechtmäßige Austritt nach der Konstituierung der BVV erfolgte nicht. Michael Vogel ist noch immer Mitglied der CDU-Fraktion. Vielleicht hatten ja die Drohungen aus dem CDU-Landesvorstand, ihn wegen „parteischädigenden Verhaltens“ aus der Partei auszuschließen, doch Wirkung gezeigt. Denn weil die CDU-Fraktion ohne Vogel nur sechs Mitglieder gehabt hätte, hätte sie keinen Anspruch auf einen Stadtratposten gehabt. Der wäre an die Linken, einen politischen Konkurrenten, gegangen. Das konnte man vermeiden.


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